B2B AGB

1. Allgemeines
1.1 Die Lieferungen und Leistungen der SBI ALApromo GmbH (i.F. SBI) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“, die der Besteller durch Erteilung seines Auftrages als verbindlich anerkennt. Von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 I BGB.

2. Angebote
2.1 Angebote von SBI sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung (schriftlich, per Fax oder E-Mail) erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. SBI ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen schriftlich, per Fax oder E-Mail oder durch Auslieferung der Ware anzunehmen.
2.2 Soweit Artikel ausschließlich in bestimmten Versandeinheiten geliefert werden, ist SBI berechtigt, in handelsüblicher Weise abweichende Bestellmengen in entsprechendem Umfang zu liefern, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.

3. Preise
Den Lieferungen liegen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zugrunde. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit. Die Angebote der jeweiligen Preisliste gelten nur für die Abgabe der genannten Erzeugnisse an den angesprochenen Abnehmerkreis. Die in den Preislisten angegebenen Verkaufspreise sind unverbindliche Verkaufsrichtpreise (in €) und enthalten die zum Zeitpunkt der Drucklegung der Preisliste geltende Mehrwertsteuer.

4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt frachtfrei auf dem kostengünstigsten Weg.
4.2 Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen oder nimmt er ihn bei Anlieferung nicht an, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung oder der Nichtannahme auf den Besteller über. Wenn sich die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen verzögert oder der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug gerät, so geht die Gefahr auf den Besteller über.

5. Verzug
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
5.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles tritt nach erfolgloser Mahnung Verzug ein. In diesem Fall ist SBI – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Soweit SBI einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist SBI berechtigt, diesen geltend zu machen.

6. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt wie insbesondere Betriebsstörungen, Naturkatastrophen, Krieg, Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand ist SBI für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, sofern deren Eintritt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbar war.

7. Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SBI. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Bis zur vollständigen Zahlung hat der Besteller SBI unverzüglich von Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Produkte in Kenntnis zu setzen. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. 

8.2 Dem Besteller ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
8.3 SBI ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung der Pflicht gemäß vorstehender Ziff. 8.1 und 8.2, nach erfolgloser angemessener Fristsetzung den Liefergegenstand zurückzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch SBI liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, SBI hatte dies ausdrücklich erklärt.

9. Mängelhaftung
9.1 Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge der gelieferten Waren sind unverzüglich nach Erhalt der Ware unter Beifügung eines Musters zu erheben. Begründeten Mängelrügen wird SBI nach seiner Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware entsprechen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, richten sich nach Ziffer 13. Warenrückgaben außerhalb etwaiger Mängelhaftung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Retouren sind frachtfrei und auf Kosten des Bestellers an SBI zu übersenden. Für retournierte Ware, die nicht mehr einwandfrei, veraltet oder aus sonstigen Gründen unverkäuflich ist, wird keine Gutschrift erteilt.
9.2 Mängelhaftungsansprüche verjähren zwölf Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand dem Besteller zur Verfügung gestellt wurde, mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10. Schutzrechte
10.1 SBI ist Inhaber der national und international geschützten Marke KIYOMI SKIN, Unternehmenskennzeichen, Video- und Fotomaterialien, Logos, Urheberrechten etc. (im Folgenden „Schutzrechte“). SBI gewährt dem Besteller ein Recht zur Nutzung dieser Schutzrechte ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen.
10.2 SBI räumt dem Besteller hiermit eine einfache, nicht ausschließliche, jederzeit frei widerrufbare, nicht übertragbare, auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte, unentgeltliche Lizenz zur Bewerbung und zum Vertrieb der Waren, die der Besteller von SBI erworben hat, ein. Die Lizenz erlischt automatisch mit Widerruf oder der Beendigung der Geschäftsbeziehung, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
10.3 Der Besteller ist berechtigt, die Produkte von SBI auf seiner Homepage, die er SBI zuvor gem. Ziff. 11 genannt hat, mit den ihm von SBI überlassenen Materialien zu bewerben.
10.4 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung überlassenen Materialien in der jeweils aktuellen Fassung und  getrennt von Marken anderer Hersteller zu verwenden. Vorherige Fassungen hat der Besteller unverzüglich nach Erhalt neuer Fassungen auszutauschen. Vor jeder Veränderung/Aktualisierung der Verwendung hat sich der Besteller bei SBI über den aktuellen Stand zu informieren.
10.5 Der Inhalt der Webseite von SBI (www.kiyomi-skin.de) einschließlich Texten, Grafiken, Fotos, (bewegten) Bildern, Geräuschen, Illustrationen und Software (nachfolgend: „Inhalt“), ist Eigentum von SBI oder Dritten. Alle Elemente dieser Webseite, einschließlich des allgemeinen Designs und des Inhalts, werden durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Sofern innerhalb der Webseite nichts anderes angegeben ist, sind Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung des Inhalts, insbesondere die Verwendung des Bild und Textmaterials nicht gestattet.
10.6 Dem Besteller ist es untersagt, einen Firmennamen oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung zu führen oder Domains zu halten, in denen ein Schutzrecht, insbesondere eine geschützte Marke von SBI enthalten ist.
10.7 Bei der Nutzung der Schutzrechte von SBI hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass unter keinen Umständen der Eindruck entsteht, das Unternehmen des Bestellers stünde mit SBI in einer Verbindung, die über eine Hersteller/Händler-Beziehung hinausgeht.
10.8 Dem Besteller ist es untersagt, SBI Schutzrechte im Zusammenhang mit Dienstleistungen zu benutzen, die unter Verwendung von Produkten erbracht werden, die nicht von SBI stammen.
10.9 Der Besteller ist verpflichtet, die ihm überlassenen Materialien ausschließlich in der ihm überlassenen Form und Qualität zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, Materialien von SBI zu bearbeiten. Die von SBI überlassenen Materialien, insbesondere Marken, sind ausschließlich unter der vorgegebenen Bezeichnung zu verwenden.
10.10 Der Besteller wird SBI unverzüglich von drohenden oder erfolgten Verletzungen der Schutzrechte von SBI unterrichten.

11. Online-Vertrieb
Der Besteller wird SBI mit Vertragsunterzeichnung in Textform die Homepage/s nennen, unter denen er die Waren bewirbt. Der Besteller verpflichtet sich, auf dieser/n Homepage/s a) die Waren unter Verwendung der ihm von SBI überlassenen Materialien zu bewerben, b) keine Rechte Dritter zu verletzen und c) keine Inhalte im Zusammenhang mit Erotik oder Pornographie, Waffen, Gewalt, Drogen, strafrechtlich relevanten Geschehnissen und keine allgemein rechtswidrigen oder gegen Rechte Dritter verstoßenden Inhalte, keine Verlinkungen zu den vorstehend aufgeführten Inhalten und keine politischen oder diskriminierenden Inhalte zu zeigen und d) dem hochwertigen Image der Schutzrechte und Waren von SBI Rechnung zu tragen, insbesondere, aber nicht abschließend indem sie aa) eine Seitenladezeit auf mobilen Endgeräten (LCP) Largest Contentful Paint als Messmethode (pagespeed google) von unter 3sec und auf Desktop (LCP) von unter 2,5sec aufweist/en und bb) dem Endkunden mindestens drei verschiedene Zahlungsmethoden anbietet/en und cc) auf allen gängigen Endgeräten gut erkennbar ist. e) dafür Sorge zu tragen, dass aa) Bestellungen von Endkunden spätestens nach einem Werktag nach Eingang der Bestellung versandfertig sind und dies auf Anfrage durch monatliche Reports an SBI belegt wird und bb) ein Kundenservice zur Verfügung gestellt wird, der in marktüblichem Umfang per Telefon und Email erreichbar ist (80% der Anrufe werden innerhalb der ersten 20 Sekunden angenommen) und eine Reaktion innerhalb des kommenden Werktages am Sitz des Bestellers (Montag bis Freitag) gewährleistet.

12. Zwischenhandel
Der Besteller ist verpflichtet, Produkte von SBI ausschließlich an Endverbraucher und nur in haushaltsüblichen Mengen weiter zu verkaufen. Der Verkauf an den Großhandel ist ausschließlich SBI vorbehalten.

13. Haftung
13.1 SBI haftet nicht für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten des Bestellers.
13.2 Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen/Waren entstehen, sind ausgeschlossen, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen etwas abweichendes geregelt ist.
13.3 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SBI oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen von SBI beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten auch nicht für sonstige Schäden, wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.
13.4 Die Haftung bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. SBI ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
13.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.

14. Folgen der Vertragsbeendigung
14.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Besteller unverzüglich sich nicht mehr als „Händler“ von SBI bezeichnen und die Nutzung der Materialien von SBI, insbesondere der Marke KIYOMI SKIN und der sonstigen geschützten Zeichen, einstellen. Der Besteller hat die betreffenden Materialien auf seine Kosten zu entfernen und von der/n Homepage/s dauerhaft zu löschen.
14.2 Der Besteller wird die Nutzung der Materialien von SBI oder von verwechslungsfähigen Zeichen nach Vertragsbeendigung unterlassen. Er wird jedenfalls alles unterlassen, was den Eindruck erwecken könnte, er sei ein von SBI autorisierter Händler.

15. Abtretungsverbot
Der Besteller darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SBI keine Rechte aus dieser Vereinbarung übertragen oder verpfänden, belasten oder in sonstiger Weise über diese verfügen.

16. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und Zusätze sowie die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Textform unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diesen Vertrag. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderungen des Textformerfordernisses.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand wird Pinneberg vereinbart. SBI ist allerdings berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.

18. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bedingung in diesem Falle durch eine wirksame zu ersetzen, welche der ursprünglichen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

19. Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

Januar 2024